:: PRESSEMITTEILUNG ZUM THEMA "AUFGESCHNITTENER DARM" ::
Marl Aktuell, den 21.06.2008 - Aufgeschnittener Darm -
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Marl Aktuell von Samstag, den 21. Juni 2008 – Aufgeschnittener Darm -
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Statt Erfolgs-OP Patient plötzlich tot
Der 62-jährige Marler war „ein Baum von einem Kerl“, es ging ihm blendend – bis zu den Magenschmerzen, die im August 2006 überraschend auftraten. Eine Magenspiegelung brachte ein überraschendes Ergebnis: Krebs. Nach einer Operation in einem Recklinghäuser Krankenhaus starb der Marler Anfang 2007. Jetzt klagt die Witwe wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung: 15000 Euro Schmerzensgeld und 17400 Euro bisheriger Rentenausfall.
Die Operation Anfang Dezember 2006 schien ein durchschlagender Erfolg zu sein: Der Krebs sei überwunden, teilte man ihm mit, er könne bald entlassen werden und werde wieder völlig gesund. Weihnachten könne er vielleicht schon wieder zu Hause feiern. Doch es kam anders. Plötzlich stellten sich starke Schmerzen ein. Medikamente wirkten nicht und noch am selben Tag gab es eine erneute Magenspiegelung. Dabei war auch die Ehefrau anwesend und wurde von dem Gespräch der Mediziner irritiert. Es sei davon die Rede gewesen, dass „morgen mal richtig sauber gemacht werden“ müsste – was die Frau darauf bezog, dass das Gerät oder der Raum nicht richtig sauber sei. „Sie hatte den Eindruck, dass hier nicht hygienisch gearbeitet worden war“ schreibt Stefan Hermann, Fachanwalt für Arzthaftungsrecht, in seiner Klageschrift an das Landgericht Bochum. Am nächsten Tag wurde ihr Mann erneut operiert, man ginge davon aus, dass ein Magenverschluss vorliege. Der Marler bekam eine Magenpumpe, mit der der Bauchraum ständig gespült wurde. Ein Arzt teilte ihr mit, man müsse abwarten, wie sich „das Ganze“ entwickelte. Erst einmal sei er ins Koma versetzt worden. Mitte Januar verstarb der Mann. Der Mann sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, schreibt Patientenanwalt Hermann, der die Witwe vertritt. Beide Behandlungen hätten „In der durchgeführten Art nicht der Methode der Wahl“ entsprochen und seien „nicht nach dem fachärztlichen Standard“ durchgeführt worden. Und: „Der Hygienestandard wurde nicht eingehalten.“
Eine Güteverhandlung hält der Anwalt „wie regelmäßig in derartigen Angelegenheiten für aussichtslos. Als erstes soll nun ein Sachverständigengutachten Licht in die Vorfälle bringen.
Marl Aktuell von Samstag, den 21. Juni 2008 – Aufgeschnittener Darm -
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Statt Erfolgs-OP Patient plötzlich tot
Der 62-jährige Marler war „ein Baum von einem Kerl“, es ging ihm blendend – bis zu den Magenschmerzen, die im August 2006 überraschend auftraten. Eine Magenspiegelung brachte ein überraschendes Ergebnis: Krebs. Nach einer Operation in einem Recklinghäuser Krankenhaus starb der Marler Anfang 2007. Jetzt klagt die Witwe wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung: 15000 Euro Schmerzensgeld und 17400 Euro bisheriger Rentenausfall.
Die Operation Anfang Dezember 2006 schien ein durchschlagender Erfolg zu sein: Der Krebs sei überwunden, teilte man ihm mit, er könne bald entlassen werden und werde wieder völlig gesund. Weihnachten könne er vielleicht schon wieder zu Hause feiern. Doch es kam anders. Plötzlich stellten sich starke Schmerzen ein. Medikamente wirkten nicht und noch am selben Tag gab es eine erneute Magenspiegelung. Dabei war auch die Ehefrau anwesend und wurde von dem Gespräch der Mediziner irritiert. Es sei davon die Rede gewesen, dass „morgen mal richtig sauber gemacht werden“ müsste – was die Frau darauf bezog, dass das Gerät oder der Raum nicht richtig sauber sei. „Sie hatte den Eindruck, dass hier nicht hygienisch gearbeitet worden war“ schreibt Stefan Hermann, Fachanwalt für Arzthaftungsrecht, in seiner Klageschrift an das Landgericht Bochum. Am nächsten Tag wurde ihr Mann erneut operiert, man ginge davon aus, dass ein Magenverschluss vorliege. Der Marler bekam eine Magenpumpe, mit der der Bauchraum ständig gespült wurde. Ein Arzt teilte ihr mit, man müsse abwarten, wie sich „das Ganze“ entwickelte. Erst einmal sei er ins Koma versetzt worden. Mitte Januar verstarb der Mann. Der Mann sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, schreibt Patientenanwalt Hermann, der die Witwe vertritt. Beide Behandlungen hätten „In der durchgeführten Art nicht der Methode der Wahl“ entsprochen und seien „nicht nach dem fachärztlichen Standard“ durchgeführt worden. Und: „Der Hygienestandard wurde nicht eingehalten.“
Eine Güteverhandlung hält der Anwalt „wie regelmäßig in derartigen Angelegenheiten für aussichtslos. Als erstes soll nun ein Sachverständigengutachten Licht in die Vorfälle bringen.
Sonntagsblatt/Marl Aktuell vom 16. Februar 2008 – Blister
OPA SCHLUCKTE TABLETTE MIT VERPACKUNG: TOT
Krankenpersonal steht unter Druck, Erben fordern Schmerzensgeld
Kreis. Dem 84-jährigen Dietmar B. passierte etwas, was manch anderem auch schon mal passiert ist, er fiel aus dem Bett. Sein Pech: Er brach sich die rechte Hüfte und kam ins Krankenhaus. Elf Tage später war der alte Herr tot. Wegen einer Panne, die mit dem häuslichen Unglück gar nichts mehr zu tun hatte. Der Marler war nach dem Unfall im Winter 2004 ins Marienhospital aufgenommen worden und wurde pflegerisch versorgt. Operiert wurde er nicht. Zu diesem Zeitpunkt war er jedoch dringend auf Pflege und Hilfe angewiesen, er war in Pflegestufe 2 eingruppiert. Seine Familienangehörigen hätten sich ständig um ihn gekümmert und sich jeden Tag abwechselnd bei ihm eingefunden, erklärt der Marler Fachanwalt für Medizinrecht, Stefan Hermann, der sich des Falles angenommen hat. In der Folge sei es dem Patienten im Krankenhaus immer schlechter gegangen, sagt Hermann. Er hatte keinen Appetit und musste sich erbrechen. Alle dachten, das käme von der Hüfte. Tatsächlich, so stellte sich viel später heraus, hatte der damals 84-Jährige eine Tablette einschließlich Verpackung (Blister) zu sich genommen.
Das wusste man damals aber noch nicht. Also kam der Patient erst in ein Reha-Zentrum, dann in ein Krankenhaus in Bochum. Dort erst stellten die Ärzte fest, dass eine Notoperation nötig war. Die erfolgte in Recklinghausen. Dabei wurde der Dünndarm aufgeschlitzt und der Darminhalt ergoss sich in die Bauchhöhle. Vier Wochen lag der Patient im Koma – dann verstarb er. Offenbar keine medizinische, sondern eine rein juristische Frage, so Rechtsanwalt Hermann. Denn die Haftpflichtversicherung lehnte ein Mitwirken beim Klären der Angelegenheit ab, auch die Knappschaft sah das so. Jetzt, drei Jahre später, geht es um die Frage, ob das Pflegepersonal fahrlässig gehandelt hat.
Durfte man dem Patienten die Tablette mit Blister einfach so hinlegen? Hätte das Pflegepersonal wissen müssen, dass der pflegebedürftige Patient eine „Selbstversorgung“ gar nicht wahrnehmen konnte? Für die Erben ist der Fall klar. Sie fordern 20.000 Euro Schmerzensgeld. Ob der Streit außergerichtlich beigelegt werden kann? Noch hat sich das Marler Krankenhaus nicht geäußert.
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Krankenpersonal steht unter Druck, Erben fordern Schmerzensgeld
Kreis. Dem 84-jährigen Dietmar B. passierte etwas, was manch anderem auch schon mal passiert ist, er fiel aus dem Bett. Sein Pech: Er brach sich die rechte Hüfte und kam ins Krankenhaus. Elf Tage später war der alte Herr tot. Wegen einer Panne, die mit dem häuslichen Unglück gar nichts mehr zu tun hatte. Der Marler war nach dem Unfall im Winter 2004 ins Marienhospital aufgenommen worden und wurde pflegerisch versorgt. Operiert wurde er nicht. Zu diesem Zeitpunkt war er jedoch dringend auf Pflege und Hilfe angewiesen, er war in Pflegestufe 2 eingruppiert. Seine Familienangehörigen hätten sich ständig um ihn gekümmert und sich jeden Tag abwechselnd bei ihm eingefunden, erklärt der Marler Fachanwalt für Medizinrecht, Stefan Hermann, der sich des Falles angenommen hat. In der Folge sei es dem Patienten im Krankenhaus immer schlechter gegangen, sagt Hermann. Er hatte keinen Appetit und musste sich erbrechen. Alle dachten, das käme von der Hüfte. Tatsächlich, so stellte sich viel später heraus, hatte der damals 84-Jährige eine Tablette einschließlich Verpackung (Blister) zu sich genommen.
Das wusste man damals aber noch nicht. Also kam der Patient erst in ein Reha-Zentrum, dann in ein Krankenhaus in Bochum. Dort erst stellten die Ärzte fest, dass eine Notoperation nötig war. Die erfolgte in Recklinghausen. Dabei wurde der Dünndarm aufgeschlitzt und der Darminhalt ergoss sich in die Bauchhöhle. Vier Wochen lag der Patient im Koma – dann verstarb er. Offenbar keine medizinische, sondern eine rein juristische Frage, so Rechtsanwalt Hermann. Denn die Haftpflichtversicherung lehnte ein Mitwirken beim Klären der Angelegenheit ab, auch die Knappschaft sah das so. Jetzt, drei Jahre später, geht es um die Frage, ob das Pflegepersonal fahrlässig gehandelt hat.
Durfte man dem Patienten die Tablette mit Blister einfach so hinlegen? Hätte das Pflegepersonal wissen müssen, dass der pflegebedürftige Patient eine „Selbstversorgung“ gar nicht wahrnehmen konnte? Für die Erben ist der Fall klar. Sie fordern 20.000 Euro Schmerzensgeld. Ob der Streit außergerichtlich beigelegt werden kann? Noch hat sich das Marler Krankenhaus nicht geäußert.
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Bild-Zeitung vom 4. Januar 2008 – Aufgeschnittener Darm
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OPA (84) SCHLUCKTE PILLE MIT VERPACKUNG. TOT Er lag mit einem Beckenbruch in der Klinik. Jetzt fordert seine Familie 90 0000 Euro Schmerzensgeld Marl – Eine Schmerztablette brachte keine Linderung, sondern den Tod… Georg B. (+ 84) lag mit einem Beckenbruch im Krankenhaus. Der schreckliche Verdacht: Er starb, weil er eine Pille („Ibuhexal“) mit der scharfkantigen Verpackung verschluckte. Sie zerschnitt seinen Darmtrakt wie ein Messer. Opa Georg wurde innerlich vergiftet, hatte keine Chance mehr auf Leben. Seine Tochter Erika R. (51) kann den Verlust ihres geliebten Vaters nicht verstehen. Die verzweifelte Frau zu BILD: „Es ging ihm immer schlechter im Krankenhaus. Er wollte nichts essen, hat sich ständig übergeben .“ Nach sechs Wochen wurde Opa Georg in eine andere Klinik überwiesen. Doch sein Gesundheitszustand besserte sich nicht mehr. Familienanwalt Stefan Hermann (43, Marl): „Nachdem die Pille gefunden worden war, wurde er noch 17 Mal operiert, leider ohne Erfolg…“ Ist Georg B. ein Pfuschopfer? Oder war es ein tragischer Unfall? Das wird jetzt die Justiz klären müssen. Für Erika R. steht die Antwort jetzt fest: „Mein Vater hatte Pflegestufe 2. Der konnte sich nicht mehr alleine helfen. Da ist ein schlimmer Fehler passiert.“ Sie will mit der Klage vor Gericht klären lassen, was wirklich geschah. Der Patientenanwalt: „Es geht um rund 90 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.“ Das Krankenhaus wollte sich nicht äußern. Die Klägerin: „Mir geht es nicht ums Geld. Auch wenn er schon 84 war: Er hätte noch leben können. Diejenigen, die dafür verantwortlich sind, sollen zur Rechenschaft gezogen werden.“ zurück? |

